Einzelhandelskonzept der Stadt Konz
Beschluss der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Konz
Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 13.12.2022 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen.
Seit der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes 2011 haben Veränderungen in der Konzer Einzelhandelsstruktur stattgefunden. Außerdem werden verschiedene Einzelhandelsprojekte bzw. Ansiedlungsanfragen im Stadtgebiet diskutiert. Auch die übergeordneten Rahmenbedingungen haben sich verändert. Dazu zählt insbesondere der Strukturwandel im Einzelhandel sowie Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung u.a. zu Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche oder zur Einzelhandelssteuerung. Aus diesem Grund wurde das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011 nun fortgeschrieben.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.