Ansiedlung von Einzelhandel
Die Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen unterliegt Vorgaben der Regional- und Landesplanung, wenn gewisse Größenordnungen überschritten werden. Einen Überblick über die Regelungen des Landes finden Sie im Landesentwicklungsprogramm 4 des Landes Rheinland-Pfalz. (insb. Kapitel 3.2.3 - ab Ziel 57).
Auf Ebene der Regionalplanung befindet sich ein Regionaler Raumordnungsplan in Aufstellung seit 2014, der die Aussagen des Landes konkretisieren wird. Dieser ist noch nicht in Kraft.
Die Verbandsgemeinde Konz und die Stadt Konz haben jeweils ein Konzept zur Steuerung des Einzelhandels aufgestellt:
Die Ortsgemeinde Nittel ist im Regionalen Raumordnungsplan als neues Grundzentrum in Kooperation mit der OG Wincheringen vorgesehen. Hierfür wurde ein gemeinsames Zentrenkonzept der beiden Gemeinden erarbeitet und verabschiedet .