Wahlen

Verwaltung & Konz

Wahlen

Bundestagswahl 2025 am 23. Februar 2025

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt. Diese Wahl ist von großer Bedeutung, da sie über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages entscheidet, der das zentrale Organ der Legislative in Deutschland ist. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie auf den folgenden Seiten:


Mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Bundestagswahl ist für den Bereich der Verbandsgemeinde Konz bis spätestens zum 02. Februar 2025 zu rechnen.

Wir weisen allerdings darauf hin, dass eine Bearbeitung und Zusendung der Briefwahlunterlagen erst später erfolgen kann, wenn die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge feststehen, die Stimmzettel gedruckt und an unsere Kommune ausgeliefert sind. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 möglich sein.

Wichtig:
Eine andere Person kann den Antrag auf Briefwahl für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigenSie finden entsprechende Hinweise dazu auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung!

 Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet darum, die Briefwahl erst mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen und von einem formlosen Antrag abzusehen. 

Für Deutsche im Ausland oder Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, empfehlen wir allerdings schon jetzt eine Antragstellung. 

Informationen dazu finden Sie unter:


Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025