Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.
Öffentlich-rechtliche Institutionen (z. B. Anstalten, Stiftungen, Universitäten oder Gemeinden) können Satzungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Autonomie erlassen. Sie enthalten Regeln zur Verfassung, Organisation und zu den Selbstverwaltungsaufgaben der jeweiligen Körperschaft.
Um die geltenden Satzungen der jeweiligen Gemeinde der Verbandsgemeinde Konz zu finden, klicken Sie bitte auf das jeweilige Wappen - wie z.B. Stadt Konz oder den Namen der Ortsgemeinde (z.B. Pellingen oder Tawern).
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