Unter Kommunalfinanzen (oder kommunale Finanzwirtschaft) versteht man alle finanzwirtschaftlichen Aktivitäten der kommunalen Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände) einschließlich deren Kommunal-unternehmen/öffentliche Unternehmen, wie sie sich im Haushalt (Kameralistik) oder Jahresabschluss (Doppik) widerspiegeln.
Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungsinstrument der wirtschaftlichen Aktivitäten einer Kommune und ein für jedes Haushaltsjahr aufzustellendes, systematisch gegliedertes Planwerk. Er beinhaltet die dem Haushaltsjahr wirtschaftlich zuzuordnenden Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen.
Der Haushaltsplan ist gleichzeitig wichtigster Bestandteil der Haushaltssatzung. Mit Feststellung der Haushaltssatzung erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Alle Gemeinden haben für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und einen Haushaltsplan aufzustellen. Die Festsetzungen können auch für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, getroffen werden. Von dieser Möglichkeit haben zahlreiche Ortsgemeinden Gebrauch gemacht.
Um die Haushaltspläne der gewünschte Gemeinde der Verbandsgemeinde Konz zu finden, klicken Sie bitte auf das jeweilige Wappen - wie z.B. Stadt Konz oder den Namen der Ortsgemeinde (z.B. Pellingen oder Tawern).