GRUNDSTEUER
Wichtige Informationen zur neuen Grundsteuer ab 2025
Ab 2025 erhalten Sie erstmals Grundsteuerbescheide, die auf einer neuen Berechnungsgrundlage basieren. Die bundesweite Grundsteuerreform führt zu einer aktualisierten Bewertung der Grundstücke, welche die Höhe der Grundsteuer bestimmt. Die Zahlungen nach dem neuen Recht sind ab dem 1. Januar 2025 fällig.
Die Grundsteuer wird in Rheinland-Pfalz wie bisher auch in drei Schritten ermittelt:
1. Feststellung des Grundwerts durch das Finanzamt
Auf Grundlage der eingereichten Feststellungserklärung (Steuererklärung) ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundbesitzes erhält hierüber einen Bescheid über den Grundsteuerwert - Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022.
Dieser enthält keine Zahlungsaufforderung!
2. Festsetzung des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt
Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt mit der gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundbesitzes erhält hierüber einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag - Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025.
Dieser enthält ebenfalls keine Zahlungsaufforderung!
3. Festsetzung der Grundsteuer durch die Kommune
Die Kommune multipliziert den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag mit dem einschlägigen Hebesatz der Stadt oder Gemeinde und setzt die Grundsteuer fest. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Grundbesitzes erhält einen Grundsteuerbescheid.
Erst dieser Bescheid enthält eine Zahlungsaufforderung!