Verkehrsbehörde

Verwaltung & Politik

Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde ist nach § 44 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) durch Landesrecht bestimmte und zur Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung zuständige Verwaltungsbehörde. 

Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen,  Umleitungen,  Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde sind beispielsweise:

  • Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
  • Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
  • Radsportveranstaltungen, Motorsportveranstaltungen (Oldtimerfahrten, Slalomfahrten, Zeitfahrten)
  • Genehmigungen für Schwertransporte, Großraumtransporte und Gefahrguttransporte
  • Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot

Die Leistungen der Straßenverkehrsbehörde (Ausnahmegenehmigungen und verkehrsrechtliche Anordnungen) sind gebührenpflichtig. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern. 


Leistungen

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