Standesamt

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt eines Kindes möglich. Zuständig für die Entgegennahme der Anerkennung ist u.a. das Standesamt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • gültiger Personalausweis,
  • Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter.

Zusätzlich, falls das Kind bereits geboren ist:

  • eine Geburtsurkunde des Kindes.

Vaterschaftsanerkennungen können auch beim Jugendamt, Notar oder dem Amtsgericht abgegeben werden.


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