Vaterschaftsanerkennung
Eine Vaterschaftsanerkennung ist bereits vor der Geburt eines Kindes möglich. Zuständig für die Entgegennahme der Anerkennung ist u.a. das Standesamt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- gültiger Personalausweis,
- Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter.
Zusätzlich, falls das Kind bereits geboren ist:
- eine Geburtsurkunde des Kindes.
Vaterschaftsanerkennungen können auch beim Jugendamt, Notar oder dem Amtsgericht abgegeben werden.
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