Kirchenaustrittserklärung
Zur Entgegennahme Ihrer Austrittserklärung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet. Wenn Sie aus einer Kirche oder einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich erklären. Bitte bringen Sie zur persönlichen Vorsprache Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Achtung: Das Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Konz bietet keinen Online-Dienst für den Kirchenaustritt an! Bevor man eine solche Online-Dienstleistung, sei es für den Kirchenaustritt oder etwas anderes, in Anspruch nimmt, sollte stets geprüfet werden, ob dies von offizieller Seite aus überhaupt anerkannt wird. Und wer auf Nummer sicher gehen will, wählt einfach direkt den Weg zum jeweiligen Amt.