Ehefähigkeitszeugnis
Beabsichtigen Sie, Ihre Ehe im Ausland zu schließen, wird in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis von dem deutschen Eheschließenden verlangt. Dieses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu beantragen.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
- aktuelle Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- gültiger Personalausweis/Reisepass,
- Meldebescheinigung (wenn der Wohnort außerhalb der Verbandsgemeinde Konz liegt),
- ein Nachweis über die letzte Ehe und deren Auflösung.
Eine kurze telefonische Anfrage beim Standesamt ist empfehlenswert.
Um eine genaue Auflistung aller erforderlichen Urkunden/Bescheinigungen zu erhalten, erkundigen Sie sich bitte beim Konsulat des jeweiligen Landes.