Standesamt

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

Beurkundung von Sterbefällen

Beurkundung von Sterbefällen

Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bescheinigt. Die Urkunde ist in Deutschland Pflicht und das wichtigste Dokument für sämtliche Formalitäten nach einem Todesfall. Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt Konz zuständig, wenn der Tod im Bereich unserer Verbandsgemeinde eingetreten ist. 

Angehörige des Verstorbenen benötigen mehrere Ausfertigungen der Urkunde, zum Beispiel für die Beerdigung, die Krankenkasse, für gesetzliche Rentenversicherung, Bank, Finanzamt, Auszahlung aus einer Lebensversicherung und für das Beantragen eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Eine Kopie der Sterbeurkunde reicht in der Regel für die Kündigung von Hausrat- und Autoversicherung, Handy- und Stromvertrag und Mitgliedschaften in Vereinen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
  • Geburtsurkunde,
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz,
  • eine ärztliche Bescheinigung über den Tod.

Nach dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz sind Leichen innerhalb 7 Tagen zu beerdigen bzw. einzuäschern. Die Vorlage einer Sterbeurkunde ist hierzu vorgeschrieben.

Die Stadt Konz und die Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde bieten den Hinterbliebenen und Angehörigen eine Auswahl verschiedener Grabarten an, die sowohl den Wünschen des/der Verstorbenen, der Hinterbliebenen sowie der  geänderten Bestattungskultur angepasst wurden.

Nähere Informationen über die Bestattungsarten finden Sie hier...


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