Beurkundung von Geburten
Für die Beurkundung einer Geburt ist das Standesamt Konz zuständig, wenn das Kind im Bereich der Verbandsgemeinde Konz geboren wird/wurde (Hausgeburt).
Soll das Kind jedoch in einem Krankenhaus zur Welt kommen, ist für die Geburtsbeurkundung das Standesamt zuständig, in dessen Bereich das Krankenhaus liegt.
Bezüglich der vorzulegenden Unterlagen ist eine telefonische Anfrage beim jeweiligen Standesamt empfehlenswert.
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