Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist zuständig für die Gefahrenabwehr und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Hierzu gehört die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Ruhestörungen, Belästigungen der Allgemeinheit, Kontrolle der Einhaltung der kommunalen Satzungen und Verordnungen (Feld -/Wegesatzung, Straßenreinigungssatzung, Gefahrenabwehrverordnung u.v.m.)
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