Aufgaben der Verbandsgemeinde
Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung:
- Trägerschaft von Grund- und Hauptschulen sowie Regionalen Schulen
- Brandschutz und technische Hilfe
- Bau und Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
- Bau und Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
- Flächennutzungsplanung
- Ausbau und Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung
Auftragsangelegenheiten als staatliche Aufgaben für das Land:
- Meldewesen, Pässe und Personalausweise
- Straßenverkehrsrecht
- Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Standesamtswesen
Der Verbandsgemeinde obliegt weiterhin in eigenem Namen
- die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben nach § 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist
- der Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Hierzu zählt auch die Erfüllung der Gefahrenabwehrverordnung.
Die Kasse der Verbandsgemeinde bildet mit den Kassen der Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse. Kassenkredite können nur von der Verbandsgemeinde aufgenommen werden.
Organe der Verbandsgemeinde sind der Bürgermeister als Leiter der Verbandsgemeindeverwaltung und der Verbandsgemeinderat.