Informationen zur Entwicklung der Windkraft in der Verbandsgemeinde Konz
Zurzeit ist eine Vielzahl von Projektentwicklern aus dem Bereich Windkraft in der Verbandsgemeinde Konz unterwegs, vor allem an der Obermosel. Ziel dieser Unternehmen ist es, frühzeitig Flächen zu sichern, um möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt Windkraftanlagen zu realisieren.
Bisher ist der Bau der Windräder auf diesen Flächen rechtlich nicht zulässig. Deshalb rät die Verbandsgemeindeverwaltung Konz Grundstückseigentümern zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, eine vertragliche Bindung mit den Projektentwicklern einzugehen – zu Ihrem Vorteil.
Warum können aktuell gar keine Windkraftanlagen auf den Flächen gebaut werden?
Windräder dürfen nur in Gebieten errichtet werden, die dafür zugelassen sind. Geregelt wird dies im gültigen Flächennutzungsplan. Für diesen Plan wurden in der Verbandsgemeinde Konz in den Jahren 2015 bis 2017 alle Flächen auf ihre Eignung für Windkraft untersucht. Berücksichtigt wurden in der Untersuchung die damals gültigen Kriterien für Windkraft z.B. zu Mindestabständen, Landschaftsschutz und Wirtschaftlichkeit. Am Ende des Prozesses stand ein Konzept, das der Verbandsgemeinderat im Jahr 2017 beschlossen und geeignete Flächen vor allem im Bereich Konz-Oberemmel, Pellingen und Wiltingen ermöglicht hat.
Außerhalb dieser damals festgelegten Zonen ist im Moment keine Windkraft erlaubt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren vom Gesetzgeber viele Kriterien aufgeweicht, um in Zukunft mehr Windkraft zu ermöglichen. Grundsätzlich ist dies wünschenswert. Deshalb wird bei der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans in den kommenden Jahren auch die Windkraft neu in den Fokus genommen. Wichtig ist es dabei jedoch, nicht nur einzelne Flächen und Interessen privater Unternehmen im Blick zu haben, sondern die komplette Gebietsentwicklung. Berücksichtigt werden von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung vor allem auch die Auswirkungen möglicher neuer Windkraftanlagen für die Anwohner und die Baugebietsentwicklung.
Warum empfiehlt die Verbandsgemeindeverwaltung, jetzt noch keine Verträge zu unterschreiben?
Aktuell versuchen die Unternehmen lediglich, sich Flächen zu sichern. Dabei entsteht ein Flickenteppich an Grundstücken, der später unter Umständen sogar eine Entwicklung von Windkraftanlagen behindert oder gar ausschließt. Um auch finanziell zu profitieren, ist es sinnvoll die weitere Entwicklung der Flächennutzungsplanung abzuwarten. Denn wenn die Zonen, auf denen mehr Windkraft möglich ist, rechtlich bindend festgelegt sind, haben Sie bzw. die Gemeinden mehr Möglichkeiten einen Projektentwickler mit guten Konditionen zu finden.
Die Verwaltung plant Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema. Die Details und Termine werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.