Infoveranstaltung zu wiederkehrenden Beiträgen in Krettnach
Die Gemeinden in Rheinland-Pfalz sind gesetzlich dazu verpflichtet, Beiträge für den Ausbau von Straßen zu erheben. Früher wurden oftmals nur die Grundstückseigentümer an der konkret ausgebauten Straße zu Beiträgen herangezogen. Aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes gibt es seit spätestens 1.1.2024 allerdings „wiederkehrende Straßenbaubeiträge“. Das heißt: Anders als beim früheren Einmalbeitrag werden die Kosten für den Ausbau einer Verkehrsanlage auf alle Grundstückseigentümer in der entsprechenden Abrechnungseinheit umgelegt.
In Konz-Krettnach wurden die wiederkehrenden Straßenbaubeiträge im Jahr 2022 eingeführt. In dieser Abrechnungseinheit sind aufgrund des Ausbaus der Gehwege, der Straßenbeleuchtung und der sonstigen Nebenanlagen entlang der Landesstraße L 138 in der Ortsdurchfahrt Krettnach Beitragspflichten entstanden.
Im Rahmen einer Infoveranstaltung in dieser Woche wurden die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern über das Abrechnungssystem der wiederkehrenden Beiträge sowie die Beitragsabrechnung des Abrechnungsjahres 2022 informiert. Fragen hierzu wurden von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung beantwortet.
Die bei der Veranstaltung vorgestellte Präsentation können Sie hier aufrufen: