LEADER-Förderung für Kleinstprojekte bis Ende Mai beantragen
Der aktuelle LEADER-Förderaufruf der LAG Moselfranken geht in den Schlussspurt: Bis zum 31. Mai 2024 können noch Kleinstprojekte mit 50%-60%er Förderquote beantragt werden. Daher geben wir allen öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Projektträgern nachfolgend einen kompakten Überblick über die Förderkonditionen. Sehr gerne unterstützen wir Sie – auch kurzfristig – bei einer Antragsstellung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Überblick über die Fördermöglichkeiten von Kleinstprojekten
Förderaufruf: LAG Moselfranken, 2. Förderaufruf (Nr. 1/24)
Fördermittel: GAK (= „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz“)
Förderziel: * Engagierte und aktive Entwicklung der LEADER-Region
* Stärkung des Leitbilds: „Mensch-Region-Europa: Auf dem Weg zur
gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-
Luxemburg“
Förderquoten: öffentlicher Träger: 60%
gemeinnütziger Träger: 50%
privater Träger: 50%
Untergrenze: Mindestfördersumme i.H.v. 2.000 EUR
Obergrenze: Gesamtkosten i.H.v. max. 20.000 EUR (ohne Umsatzsteuer)
Beispiel-Projekte: unter diesem Link
Download-Bereich: für Vordrucke HIER
Antragsfrist: 31. Mai 2024
Kontakt: Dr. Malte Awolin
LEADER-Regionalmanager der VGV Konz
Email: malte.awolin@konz.de
Tel.: 06501 83-103