Finanzielle Unterstützung nach Unwetter rund um Pfingsten
06. Juni 2024
Der Ministerrat des Landes RLP hat nach den Unwettern rund um Pfingsten Hilfen zur finanziellen Unterstützung von privaten Haushalten beschlossen. Die entsprechende Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen unterstützt Privatpersonen im Landkreis Trier-Saarburg und damit Betroffene in der Verbandsgemeinde Konz.
Als antragsberechtigt gelten diejenigen Bürgerinnen und Bürger, deren Wohnraum, Hausrat oder Kleidung durch das Unwetter beschädigt wurden. Die Höhe der Soforthilfe kann bis zu 1.500 Euro pro Haushalt und bis zu 500 Euro für jede weitere Person im Haushalt betragen, wobei maximal 3.000 Euro gewährt werden können. Die Landesregierung stellt die Mittel zur Soforthilfe dem Landkreis zur Verfügung, damit diese die Gelder schnell und zielgerichtet den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zukommen lassen können.
Anträge nimmt die Kreisverwaltung Trier-Saarburg (Abteilung 6, Willy-Brand-Platz 1, 54290 Trier) entgegen. Bei Fragen können Sie sich aber auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz melden unter: brandschutz@konz.de, Telefonnummer 06501/83-153.
Zusätzlich gibt es Ansprechpartner beim Kreis: soforthilfe-hochwasser [at] trier-saarburg [dot] de oder telefonisch unter (0651) 715-430.
Weitere Informationen zu den Anträgen
Auch der Caritasverband Trier stellt Soforthilfen von 200 € pro Haushalt für Hochwasser-Betroffene in der Region Trier zur Verfügung. Die Einreichungsfrist hierfür ist der 14.06.2024.
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz