Neue Freizeitanlage am Moselufer in Wasserliesch eröffnet
Wasserliesch, 7. Juli 2023
Ein Grillplatz, eine multifunktionale Spielwiese z.B. für Volleyball oder Federball, ein Boule-Platz, eine Slackline, Sonnenliegen, eine Wellenleiter und auch eine Schaukel. All das gibt es in der neuen Spiel- und Freizeitanlage am Moselufer in Wasserliesch, die am Freitag offiziell eröffnet wurde. Mit ihren vielfältigen Angeboten ist sie eine Bereicherung für die Freizeitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger.
Foto: Ortsbürgermeister Thomas Thelen und der Bürgermeister der VG, Joachim Weber, schneiden gemeinsam mit Vertretern der Ortsgemeinde, der bauausführenden Firmen und des Ingenieurbüros das rote Band durch und eröffnen die Anlage.
„Das rund 1500 Quadratmeter große Areal bietet für jeden etwas“, sagt Thomas Thelen, Bürgermeister der Ortsgemeinde Wasserliesch. „Verschiedenste sportliche Aktivitäten sind dort möglich - für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zudem gibt es Sonnenliegen und weitere Sitzmöglichkeiten für diejenigen, die nicht so aktiv sind.“
Und natürlich trägt auch die Lage direkt am Albach zur Attraktivität der Freizeitanlage bei. Joachim Weber, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Konz, betont: „Das in den vergangenen Monaten in diesem Bereich renaturierte Gewässer sorgt für ein besonderes Ambiente und lädt mit seinen Sitzsteinen ebenfalls zum Verweilen ein.“
Die Neugestaltung der Spiel- und Freizeitanlage am Moselufer in Wasserliesch wurde seit 2017 geplant. Im Jahr 2018 gab es bereits den ersten Beschluss des Ortsgemeinderates dazu. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren zog sich der Umsetzungsbeginn jedoch in die Länge.
Die Kosten für die Anlage belaufen sich auf rund 130.000 Euro. Knapp 78.000 Euro wurden aus Mitteln des rheinland-pfälzischen Dorferneuerungsprogramms gefördert.
Die Renaturierung des Albaches in diesem Bereich hat ca. 500.000 Euro gekostet; rund 400.000 Euro kommen vom Landesförderprogramm BlauPlus.
Hier einige Eindrücke von der Anlage, der offiziellen Eröffnung und der Einsegnung: