VG Konz will bilanziell energieautark werden
Konz, 03. Februar 2023
Im Zuge der Energiewende setzt die Verbandsgemeinde Konz verstärkt auf erneuerbare Energien. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, dass der Strom, der in der VG verbraucht wird, zu 100% aus regionalen, regenerativen Erzeugungsanlagen stammt. Zum Teil wird dies in der VG Konz bereits über die hier installierten Windkraftanlagen geleistet. So sind zum Beispiel die Windräder in Pellingen ein großer Stromproduzent und auch auf den Dächern vieler kommunaler Gebäude befinden sich Photovoltaikanlagen. Eine weitere Möglichkeit, mit der viel Strom erzeugt werden kann, stellt die Sonnenenergie auf Freiflächen dar. Da die Anlagen auf Grünland aufgestellt werden, ist dies jedoch mit Herausforderungen in Bezug auf den Flächenverbrauch verbunden.
Deshalb hat die Verwaltung zum Schutz von Natur und Landschaft und insbesondere auch zum Schutz von Flächenressourcen für die aktive Landwirtschaft ein informelles Konzept erstellt, um ein verträgliches Maß an Freiflächen zu ermitteln. Es wurde nun für ein Beteiligungsverfahren vom Verbandsgemeinderat beschlossen. Das Konzept beurteilt die Flächenpotentiale in der VG Konz über eine Vielzahl von Kriterien – von ökologischen bis hin zu ökonomischen Eigenschaften.
Harte Ausschlusskriterien sind Kriterien, die eine Freiflächenphotovoltaikanlage zwingend ausschließen. Dies sind zum Beispiel vorhandene Siedlungen oder geplante Bauflächen. Aber auch in Überschwemmungsgebieten oder auf Weinbauflächen sind keine Anlagen möglich. Außerdem ausgeschlossen ist die Nutzung von Naturschutzgebieten und Vorrangflächen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft sowie Flächen für Industrie und Gewerbe.
Weiche Ausschlusskriterien sind Kriterien, die eine Anlage ausschließen können. Demnach wird zum Beispiel empfohlen, keine Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten und Feuchtgebieten zu errichten. Dies betrifft ebenfalls Flächen, die in Zukunft als Landschaft- und Naturschutzgebiete ausgewiesen werden könnten. Auch Flächen, die für die Industrie und das Gewerbe vorgesehen sind, sollen ausgeschlossen sein. Zudem sollen die Anlagen das Landschaftsbild so wenig wie möglich stören.
Nach Begehungen und einer Prüfung in Zusammenarbeit mit einem Landschaftsplaner wurden mögliche Flächen ermittelt, die diese Kriterien berücksichtigen. Eine Karte mit den Gebieten und nähere Details sind ab sofort HIER einsehbar. Bürger können Anregungen anbringen. Betroffene Behörden werden ebenfalls miteinbezogen. Erst danach wird das Konzept abschließend beschlossen.
Auf den verzeichneten Flächen wären Photovoltaikanlagen dann grundsätzlich möglich und wirtschaftlich. Um das Landschaftsbild nicht übermäßig zu beanspruchen, sollen wenige, aber dafür große, zusammenhängende Anlagen (jeweils ca. 10 ha) umgesetzt werden. Geplant ist, eine installierte Anlagenleistung etwa auf Niveau des Energiebedarfs der VG Konz (110 MW/Jahr Energieatlas 2019) möglich zu machen. Dies entsprächen in der Umsetzung Flächen von insgesamt rund 150 ha.
Das Konzept zur Steuerung der Nutzung von Sonnenergie auf Freiflächen erleichtert die künftige Planung: Für mögliche Investoren ist leicht ersichtlich, wo Freiflächenphotovoltaikanlagen möglich sind und wo nicht. Eine aufwändige nachträgliche Prüfung erst nach einer Interessensbekundung ist nicht nötig. Wenn eine Anlage verwirklich werden soll, ist noch eine Änderung des Flächennutzungsplans für das entsprechende Gebiet und auch ein Bebauungsplan erforderlich. Weitere Details folgen.