LEADER-Förderung: Projekte können bis 1. Juli eingereicht werden
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur- und Küstenschutz (GAK) ist in diesem
Jahr erneut die Förderung von Kleinstprojekten (Gesamtkosten bis max. 20.000 € ohne
Umsatzsteuer) in Moselfranken möglich. Damit soll eine engagierte und aktive Entwicklung
unserer Region unterstützt und zur Stärkung unseres Leitbilds „Mensch-Region-Europa: Auf
dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Luxemburg“
beigetragen werden.
Wie funktioniert es?
• Sie reichen einen vollständigen Förderantrag bis zum 1. Juli bei der LEADER-
Geschäftsstelle ein. Die Antragsunterlagen finden Sie unter https://www.lag-
moselfranken.de/vordrucke-informationen/kleinstprojekte/
• Die LAG-Geschäftsstelle prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche
Förderfähigkeit
• Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten die Projekte in einem Umlaufverfahren
im Juli und legen dabei eine Punktzahl sowie den Fördersatz für jedes Projekt fest
• Sie schließen im nächsten Schritt einen Unterstützungsvertrag mit der LAG
Moselfranken ab
• Nach Abschluss des Projektes reichen Sie bis spätestens 31. Oktober 2023 bei der
LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein
• Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus
• Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
Was kann gefördert werden?
• Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € betragen.
• Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden
nicht gewährt.
• Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung der Fördersätze erfolgt anhand der
genehmigten Auswahlkriterien der LAG Moselfranken
• Der Projektaufruf dient vorrangig dem Förderbereich „Dem ländlichen Charakter
angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen
Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und
Ingenieurleistungen“
• Nachrangig sind auch Projekte aus anderen Themenbereichen förderfähig, u.a.
verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine
Infrastruktureinrichtungen
• Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt
und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt
• Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und
Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene
Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb,
Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines
Regionalmanagements
Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?
• Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
• Natürliche Personen und Personengesellschaften
Weitere detaillierte Informationen wie die Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke und
unsere Entwicklungsstrategie finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-
moselfranken.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle
anfordern.
Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte
• Fördermittel: 142.099,24 € Regionalbudget
• Start des Aufrufes: 1. Juni 2023
• Einreichungsfrist für Förderanträge: bis 1. Juli 2023, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist)
• Projektauswahl durch die LAG: im Umlaufverfahren nach Ende des Förderaufrufs
• Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 31. Oktober 2023 (Letzter Termin für die
Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle)
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Anträge in die Auswahl der Kleinstprojekte
einbezogen werden können!
Regionale Ansprechpartner
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit
einem der folgenden Ansprechpartner der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt
aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
• Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
(Tel. 06581 81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)
• Philipp Reckinger (Tel. 0651 9798-132; E-Mail: philipp.reckinger@trier-land.de) und
Katharina Boettcher (Tel. 0651 9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de) bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land
Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle: c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Matthias Faß
Schlossberg 6, D-54439 Saarburg, 1. OG Zimmer 06
Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320
e-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de
Internet: www.lag-moselfranken.de