Leben in Konz

Stadt und Verbandsgemeinde Konz

1. Förderaufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten

1. Förderaufruf zur Einreichung von LEADER-Projekten

Das Motto „Mensch – Region – Europa – weiter auf dem Weg zur gemeinsamen Region im Dreiländereck Deutschland-Luxemburg-Frankreich“ ist das Leitbild der Lokalen AktionsGruppe (LAG) Moselfranken für die neue Förderperiode 2023-2029. Um unsere Region gemeinsam weiter voranzubringen, stehen für innovative Projekte attraktive LEADER-Fördermittel bereit! 

Wer kann Anträge auf eine LEADER-Förderung einreichen?

Es gelten die Fördersätze der genehmigten LEADER-Entwicklungsstrategie der LAG Moselfranken:

  • Öffentliche Träger                              (Grundförderung: 60%, Premiumförderung: 70%)
  • Gemeinnützige Träger                      (Grundförderung: 50%, Premiumförderung: 80%)
  • Private Zuwendungsempfänger        (Grundförderung: 40%, Premiumförderung: 50%)
  • Vorhaben der LAG                            (Grundförderung: 65%, Premiumförderung: 75%)

Was kann gefördert werden?

  • Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt.
  • Das Projekt muss einem oder mehreren Handlungsfeldern der LEADER-Entwicklungsstrategie Moselfranken zugeordnet werden:
    • Wirtschaftlich zusammen wachsen
    • Sozialen Zusammenhalt stärken
    • Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren
    • Nachbarschaftsregion gemeinsam weiterentwickeln

Wie läuft das Antrags- und Auswahlverfahren ab?

  1. Es wird empfohlen, vor Antragstellung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen und sich hinsichtlich der grundsätzlichen Förderfähigkeit der Projektidee beraten zu lassen.
  2. Bis zum Ende des Projektaufrufs ist bei der LAG-Geschäftsstelle ein Projektsteckbrief inkl. zusätzlicher Anlagen einzureichen. Die LAG-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Unterlagen anschließend auf Vollständigkeit.
  3. Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung, legen dabei eine Punktzahl und den Fördersatz für jedes Projekt fest. Die LAG-Mitglieder bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
  4. Nach positivem Auswahlbeschluss kann schließlich der offizielle LEADER-Förderantrag bei der Bewilligungsstelle Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) eingereicht werden. Hierzu stehen dem Projektträger maximal 6 Monate nach Auswahlbeschluss durch die LAG-Mitglieder zur Verfügung. Eine nicht fristgerechte Antragstellung führt grundsätzlich zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Projektauswahl und ggf. zum Verfall der Fördermittel.

Wichtige Eckdaten zum 1. Projektaufruf

Fördermittel-Budget:  384.894,42
(davon 284.894,42 € ELER-Mittel, 100.000,00 € Landesmittel)

*Die Landesmittel stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung und stehen prioritär für private und grenzüberschreitende Vorhaben zur Verfügung. Nachrangig kann durch die Landesmittel eine Ausfinanzierung öffentlicher Vorhaben erfolgen.

Zeitschiene:

  • Start des Aufrufes:                                            1. Juli 2023
  • Ende des Aufrufes:                                             15. September 2023
  • Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe:       15. September 2023, 23.59 Uhr
  • Datum der Projektauswahl durch die LAG:   12. Oktober 2023

Inhalt des Aufrufes:  Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2023-2029 können Projekte eingereicht werden.

Die geltenden Projektauswahlkriterien, die LEADER-Entwicklungsstrategie sowie den wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de/vordrucke-informationen/ – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.

Regionale Ansprechpersonen

Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihres Projektsteckbriefs mit einem der folgenden Ansprechpersonen der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:

  • Matthias Faß bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

       (Tel. 06581 81-165; E-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de)

  • Katharina Boettcher bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land

       (Tel. 0651 9798-133; E-Mail: katharina.boettcher@trier-land.de)

 

Stelle für die Einreichung der Anträge

Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken

Geschäftsstelle:

c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell

Matthias Faß

Schlossberg 6, D-54439 Saarburg

Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320

e-Mail: lag-moselfranken@saarburg-kell.de

Internet: www.lag-moselfranken.de


Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteck­briefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!