Pendler-Rad-Route in Konz geplant
Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Konz hat grünes Licht für die ersten Maßnahmen zur Pendler-Rad-Route gegeben. Sobald ein positiver Förderbescheid da ist, kann mit der Umsetzung begonnen werden. Weitere Maßnahmen folgen.
Was ist geplant?
Das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen Schweich, Trier und Konz haben eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach eine Pendlerradroute zwischen den Orten entstehen soll. In Zukunft sollen Radfahrer in der Stadt Konz so komfortabel und sicher vom Bahnhof Konz über geplante Fahrradstraßen bis zum Moselufer in Karthaus fahren können. Diese Pläne sind Teil eines ganzen Maßnahmenpakets, das den Fuß- und Fahrradverkehr in der Stadt Konz stärken soll.
Hier entlang soll die Pendler-Rod-Route verlaufen.
Was bedeutet das für die Anwohner?
Um die Pendlerradroute zu verwirklichen, werden Teile der Bahnhofstraße, Konstantinstraße, Parallelweg und Albanstraße zu Fahrradstraßen. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen diese zunächst nur mit Fahrrädern befahren werden. Die Benutzung mit anderen Fahrzeugen wie Auto oder Motorrad kann aber über Zusatzzeichen freigegeben werden. Dies ist in Konz geplant. Der Kfz-Verkehr wird - wie bisher - zugelassen. Für alle gilt dann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Auf einer Fahrradstraße hat der Radverkehr Vorrang gegenüber anderen Verkehrsmitteln. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Autofahrer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Grundsätzlich gilt in Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmer „rechts vor links“.
Welche weiteren Änderungen wird es in den Straßen geben?
Um den Kfz-Verkehr nur noch auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wird es in einigen Bereichen Änderungen an der Verkehrsführung geben. Im Parallelweg wird zwischen der Einmündung in die Karthäuser Straße und der Einmündung ‚Am Tunnel‘ eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Stadtmitte eingerichtet. Diese Maßnahme soll zukünftig den Umfahrungsverkehr verhindern. Die dortigen Parkmarkierungen werden entfernt, da die bahnseitig gelegenen Stellplätze in der Einbahnstraße ungeeignet sind (erschwert Ein- und Aussteigen auf der Fahrerseite). Zukünftig kann in Fahrtrichtung auf der rechten Seite überall geparkt werden, sofern keine Grundstücksein- und ausfahrten blockiert werden.
Im weiteren Verlauf des Parallelweges sowie einem Teilstück der Albanstraße, zwischen der Straße ‚Am Tunnel‘ und der Hubertusstraße wird ebenfalls eine Einbahnstraße eingerichtet - jedoch in umgekehrter Fahrtrichtung (Richtung Bahnhof Karthaus). Hier bleibt es bei der bisherigen Parkregelung. Im letzten Teil der Albanstraße ändert sich nichts an der Verkehrsführung.
In der Konstantinstraße werden zur Vermeidung von Fahrradunfällen die Fahrbahnerhöhungen zurückgebaut. Um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu bremsen, werden in Abständen Temposchwellen in Form von "Berliner Kissen" eingebaut. Die durch Pflasterung gekennzeichneten Stellplätze werden durch weiße Markierungen zusätzlich gekennzeichnet, da diese teilweise auf dem Gehweg liegen.
In der Bahnhofstraße bleiben sowohl die Verkehrsführung wie auch die Parkreglung unverändert bestehen.
Was ist das Ziel?
Fahrradstraßen unterstützen die Fahrradnutzung. Radfahrer erleben auf Fahrradstraßen, dass sie hier bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer und als solche auch erwünscht sind. Die bislang selbstverständliche Bevorzugung des motorisierten Verkehrs wird auf diesen Straßen umgekehrt. Dies trägt zu einer verstärkten Nutzung des Fahrrades bei und fördert den Umstieg auf den umweltfreundlichen Radverkehr.