Ihr Recht auf Informationen

Landestransparenzgesetz

Ihr Recht auf Informationen

Ihr Recht auf Informationen

Nach dem am 1. Januar 2016  in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen. Das neue Gesetz gewährleistet die aktive Veröffentlichung dieser Informationen durch die rheinland-pfälzische Verwaltung.

Sollten Sie eine Anfrage nach diesem Gesetz, die die Themenfelder der Verbandsgemeindeverwaltung Konz betrifft, an uns richten wollen, können Sie dies gerne unter folgenden Adressen tun:

Per Email an rathaus(at)konz.de

(Bitte beachten Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung als auch die Hinweise zur elektronsichen Kommunikation)

Per Post:
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Am Markt 11
54329 Konz

Das Ratsinformationssystem ermöglicht eine umfassende Einsicht in die Arbeit der kommunalen Gremien und den Ausschüssen der Verbandsgemeinde und Stadt Konz. Hier können Sie die Inhalte öffentlicher Sitzungen einsehen. Es stehen dabei die Tagesordnungen, die zugehörigen öffentlichen Vorlagen und die Niederschriften zur Einsicht bereit.

Darüber hinaus hat in Rheinland-Pfalz der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen des Landestransparenzgesetzes Sorge zu tragen. Sie können ihn bei allgemeinen Fragen zu diesem Gesetz kontaktieren.