Hinweise zur elektronischen Kommunikation
Im Rahmen der Digitalisierung bzw. der Einführung der Elektronischen Verwaltung (E-Government) sowie der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) begrüßt und unterstützt die Verbandsgemeindeverwaltung Konz die elektronische Kommunikation und betrachtet diese als zeitgemäß und effizienter.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz bietet Ihnen Möglichkeiten der formfreien sowie der rechtsverbindlichen formgebundenen elektronischen Kommunikation (E-Mail/Internet) mit der Verwaltung.
Formfreie elektronische Kommunikation
Soweit keine besonderen Formerfordernisse (und / oder Datenschutzanforderungen) bestehen, kann die Kommunikation wie folgt abgewickelt werden:
- Mitteilungen per E-Mail an die E-Mail-Adresse rathaus@konz.de
Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen, hier allerdings ohne Rechtserheblichkeit. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails sendet. Beachten Sie hier besonders die Grundsätze der elektronischen Kommunikation bzgl. zulässiger Dateiformate. - Die Übermittlung von Anregungen über unser elektronisches Kontaktformular
- Soweit im Rahmen der Kommunikation zwar keine Formerfordernisse bestehen, aber in Bezug auf den Datenschutz relevante Informationen übertragen werden sollen, empfehlen wir hierzu den Einsatz des Nutzerkontos Rheinland-Pfalz.
Bürgerinnen und Bürger sowie Firmen und Vereine, die ein elektronisches Postfach nutzen oder umfassend elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren möchten, können sich am offiziellen Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren. Das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz bietet zukünftig die Basis, Antragsverfahren und Kommunikation vollständig und sicher elektronisch abwickeln zu können.
Formgebundene elektronische Kommunikation
Zur Abwicklung der an die Schriftform gebundenen Kommunikation bietet die Verbandsgemeindeverwaltung Konz folgende Zugänge an:
- BundID
Mit der BundID, auch als Nutzerkonto Bund (NKB) bezeichnet, können sich Bürger für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen identifizieren und authentisieren. Mit einem BundID-Konto können Online-Anträge bei Behörden des Bundes, der Länder, der Kommunen sowie der mittelbaren Verwaltungen gestellt werden. Außerdem bietet die BundID ein Postfach, die eine sichere Kommunikation zwischen öffentlicher Verwaltung und Bürgern ermöglichen soll und in das die Behörde mit Einverständnis der Nutzer ausgestellte Bescheide rechtskräftig zustellen kann. Sollten Sie noch kein BundID-Konto haben, können Sie jederzeit ein BundID-Konto zum Beispiel mit der Online-Ausweisfunktion auf der Webseite der BundID einrichten.
- E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Sofern Sie über die Möglichkeit verfügen, uns eine E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES) zukommen zu lassen, richten Sie diese bitte an die E-Mail-Adresse vg-konz[at]poststelle.rlp.de. - De-Mail
Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz nutzt ein De-Mail-Postfach. Informationen zu oder die Möglichkeit zur Anmeldung bei De-Mail finden Sie auf der Anbieterseite. Wenn Sie bereits Nutzer von De-Mail sind, finden Sie die Verbandsgemeindeverwaltung Konz als Adressaten im System.