Ortsrecht
Leistungsbeschreibung
Städte und Gemeinden können die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch eigenes Ortsrecht regeln, soweit nicht durch höherrangiges Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmt ist. Das Ortsrecht umfasst vor allem Satzungen und Rechtsverordnungen; diese sind sozusagen die Gesetze der Gemeinden.
Satzungen und Rechtsverordnungen werden von der Verbandsgemeinde sowie von den verbandsangehörigen Städten und Ortsgemeinden jeweils im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten beschlossen und öffentlich bekanntgemacht. Sie gelten ausschließlich im Gebiet der jeweils beschließenden Kommune oder für festgelegte Bereiche beziehungsweise bestimmte kommunale Einrichtungen.
Satzungen und Verordnungen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Konz werden auf unserer Interentseite im Bereich "Verwaltung & Politik" unter der Rubrik "Ortsrecht & Satzungen" veröffentlicht.