Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzIn der Verbandsgemeinde Konz sind Grundstückseigentümer*innen dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Details sind in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt. Diese finden Sie HIER.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Der Winterdienst hat entweder durch die Gemeinde oder durch die Grundstücksbesitzer oder -eigentümer zu erfolgen. Er garantiert ein sicheres Begehen und Befahren von Gehwegen und Straßen durch Streuen und Räumen bei Schnee und Glatteis.