Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Winterdienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    In der Verbandsgemeinde Konz sind Grundstückseigentümer*innen dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Details sind in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt. Diese finden Sie HIER.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Der Winterdienst hat entweder durch die Gemeinde oder durch die Grundstücksbesitzer oder -eigentümer zu erfolgen. Er garantiert ein sicheres Begehen und Befahren von Gehwegen und Straßen durch Streuen und Räumen bei Schnee und Glatteis. 


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf den Straßen liegt in der geschlossenen Ortslage bei den jeweiligen Gemeinden bzw. Städten.
Die Räum- und Streupflicht können die Gemeinden bzw. Städte durch Satzung auf die Anlieger übertragen. Hierbei ist zu beachten, dass die Übertragung zumutbar sein muss.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

Grundstückseigentümer*innen sind dafür verantwortlich, dass die am Grundstück alle angrenzenden Gehwege von Schnee und Eis geräumt oder gestreut werden. Details sind in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden geregelt. Diese finden Sie HIER.

Zuständige Abteilungen