Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Untersuchungsberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
     
    Hierfür wird

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
    • und ein Erhebungsbogen benötigt (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Eine telefonische Beantragung (06501/83-210 bis 83-214) ist ebenfalls möglich.

    Notwendige Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Kosten

    keine

    Rechtliche Grundlagen

    Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)


Zuständige Abteilungen