Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Befreiung

  • Leistungsbeschreibung

    Allgemeine Beschreibung

    Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich in bestimmten Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. 

    Zuständige Behörden

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.

    Notwendige Unterlagen

    • bei Empfang von Sozialleistungen
      • Nachweis über den Bezug einer der genannten Sozialleistungen im Original (Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung des Sozialleistungsträgers)
    • bei vorliegen einer Schwerbehinderung:
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Taubblindheit im Original oder
      • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl“, Gl“ oder "RF"
      • Bescheinigung des Versorgungsamtes über den Grad der Hör- und Sehbehinderung oder
      • aktueller Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung der Behörde über den Bezug von Leistungen nach § 72 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder §27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
    • bei Härtefällen
      • den Ablehnungsbescheid des Sozialleistungsträgers bei geringfügiger Überschreitung der Einkommensgrenze als besonderer Härtefall
    • bedarfsweise weitere Nachweise

    Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. 

    Formulare

    Rechtliche Grundlagen

    Ergänzungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

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