Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Verlust von Ausweisdokumenten

  • Leistungsbeschreibung

    Der/Die Ausweisinhaber/in oder Passinhaber/in ist verpflichtet, unverzüglich den Verlust, ggf. das Wiederauffinden des Dokumentes, bei der zuständigen Behörde (Bürgerbüro Konz) anzuzeigen.

    Bei Verlust bringen Sie bitte zur Neubeantragung mit:
    siehe Personalausweis / Reisepass

    Verlust des neuen Personalausweises (Ausstellungsdatum ab 01.11.2010!):

    Kommt Ihr neuer Personalausweis abhanden, müssen Sie zu Ihrer Sicherheit die Online-Ausweisfunktion sperren lassen, sofern diese bei der Abholung oder später durch eine Passbehörde nicht deaktiviert wurde. Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 0180-1333333 vornehmen (Montag bis Sonntag, 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, Kosten 3,9 Ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dem Mobilfunknetz). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit Ihrer persönlichen PIN und Ihrer PUK erhalten haben.

    Sie können Ihren Ausweis auch direkt im Bürgerbüro sperren lassen.

    Haben Sie sich zusätzlich zur Online-Ausweisfunktion auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion mit der elektronischen Signatur entschieden, beachten Sie bitte, dass Sie diese nur bei dem Anbieter sperren lassen können, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

    Zusätzlich müssen Sie eine schriftliche Verlustanzeige vor der Beantragung eines neuen Personalausweises im Bürgerbüro erstatten.

    Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de/verlustfall.