Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Spielhallenerlaubnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis. 

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Eine Erlaubnis gemäß § 33i Gewerbeordnung (Spielhallenerlaubnis) benötigt, wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend
    - der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit oder
    - der Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit oder
    - der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient.

    Erlaubnisinhaber kann dabei eine natürliche oder juristische Person sein. Die Erlaubnis ist personen- und raumgebunden und muss vor Beginn der Tätigkeit erteilt werden.
    Wegen der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles ist ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch zu empfehlen, in dem Sie über Einzelheiten der Antragstellung und die Höhe der Verwaltungsgebühr informiert werden.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die Spielhallenerlaubnis nicht die für die Aufstellung von Geldspiel- und Warenspielgeräten bzw. die Veranstaltung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit erforderlichen Erlaubnisse sowie die Aufstellortbestätigung beinhaltet.
    Diese sind gegebenenfalls gesondert zu beantragen. Auf die vorstehenden Ausführungen zu diesen Erlaubnissen wird verwiesen. 


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Zuständige Mitarbeitende