Leistungen

der Verbandsgemeindeverwaltung Konz

Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Gebühren: 13,00 Euro (Stand: September 2022)

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz

    Sie haben alternativ HIER die Möglichkeit, folgende Anträge online beim Bundesamt für Justiz zu stellen:

    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
    • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
    • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
  • Anträge / Formulare


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Zuständige Mitarbeitende