Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
- Leistungsbeschreibung
- Verfahrensablauf
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Bearbeitungsdauer
Leistungsbeschreibung
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzDie Zuständigkeit für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen für Personen mit Wohnsitz im Ausland, die keinen in Deutschland gemeldeten Wohnsitz haben, liegt bei der deutschen Auslandsvertretung, in deren Bezirk die Person ihren Wohnsitz hat. Sofern neben dem ausländischen Wohnsitz auch ein Wohnsitz in Deutschland besteht, ist die dortige Personalausweis- bzw. Passbehörde für die Beantragung zuständig (§ 7 Abs. 2 PAuswG, § 19 Abs. 2 PassG).
Grundsätzlich kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 8 Abs. 4 PAuswG, § 19 Abs. 4 PassG) die Beantragung bei Wohnsitz im Ausland auch bei einer innerdeutschen Personalausweis- bzw. Passbehörde erfolgen. Ein wichtiger Grund kann z. B. eine Reise mit Nachweis oder ein wichtiger Notartermin. Die Beantragung erfolgt jedoch immer unter Vorbehalt, da in jedem Einzelfall eine Ermächtigung der zuständigen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
In folgenden Fällen müssen sich die Antragsteller direkt an die deutsche Botschaft wenden:
- der alte deutsche Reisepass bzw. Bundespersonalausweis ist länger als 10 Jahre abgelaufen
- bei Erstbeantragungen
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzDie notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.
Da die Ausstellung des Reisepasses in Ländergesetzen geregelt ist, sollten sich Antragsteller auf jeden Fall vorher mit der jeweiligen Meldebehörde in Kontakt setzen und sich über Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren lassen.
Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.
Im Dringlichkeitsfall bitten wir vorher auf jeden Fall um Kontaktaufnahme mit dem Bürgerbüro per e-mail, da die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) eingeholt werden muss, welche erforderliche Unterlagen notwendig sind und welche Gebühren anfallen.
Die e-mail-Adresse des Bürgerbüros lautet: buergerbuero@konz.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzWeitere Details über die benötigten Unterlagen teilt Ihnen die zuständige Meldebehörde im Vorgespräch mit.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde KonzDie Höhe der Gebühren (§ 1 PAuswGebV, § 1 PassGebV) hängt von der Art des Dokumentes und vom Alter der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Beantragung ab.
Die Gebühr muss bei Antragstellung in bar oder per EC-Karte eines deutschen Kontos entrichtet werden (Kreditkarten werden nicht akzeptiert). Die Zahlung per Überweisung oder bei Abholung ist nicht möglich.
Höhe der Gebühren
Alter der antragstellenden Person
(altersabhängig)
0 bis 11 Jahre
12 bis 23 Jahre
ab 24 Jahren
Personalausweis
52,80 €
52,80 €
67,00 €
Reisepass
75,00 €
75,00 €
120,00 €
Reisepass
Express-Verfahren107,00 €
107,00 €
152,00 €
Kinderreisepass
26,00 € (Neuausstellung)
12,00 € (Verlängerung)
nicht möglich
nicht möglich
Welche Fristen muss ich beachten?
-
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre -
Geltungsdauer: 10 Jahr
für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
-
Geltungsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
3 Tage für den Expressreisepass
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Konz4 Wochen für Reisepass / 3 Wochen für Personalausweis
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.
Kurztext
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige Stelle ein Reisepass ausgestellt werden.
Anträge / Formulare