Wohnraumförderung
Wohnraumförderung
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung mit einem eigenen Programm das Bauen und Kaufen von Häusern und Wohnungen. Es fördert auch die Modernisierung.
Die soziale Wohnraumförderung von Rheinland-Pfalz besteht aus den Bereichen:
- Förderung selbst genutzten Wohnraums
- Mietwohnraumförderung
Umgesetzt werden die Förderprogramme durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz.
Im Rahmen der Förderung von selbst genutztem Wohnraum gibt es folgende Förderprogramme des Landes:
ISB-Darlehen Wohneigentum
Gefördert werden:
- Der Neubau, der Ersterwerb oder der Ankauf von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung,
- Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen
- Der Ankauf der bereits bewohnten Mietwohnung
- Ersatzneubau nach Abriss
ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Gefördert wird die Zeichnung von Geschäftsanteilen, um Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft zu werden und dadurch das Anrecht auf Überlassung einer Genossenschaftswohnung zur Selbstnutzung zu erwerben.
ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die
- ein barrierefreies Wohnen ermöglichen,
- die Einsparung von Energie oder Wasser erreichen,
- den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöhen oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen.
Im Rahmen der Mietraumwohnförderung gibt es folgende Förderprogramme des Landes:
ISB-Darlehen Mietwohnungen
Gefördert werden die Errichtung von Mietwohnungen und der Ersterwerb von Mietwohnungen.
ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen
- barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- der Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird.
Förderfähig sind Maßnahmen, die bislang bereits wohnwirtschaftlich genutzte Räumlichkeiten betreffen.
ISB-Darlehen Wohngruppen / ISB-Darlehen Wohngemeinschaften
Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Ersatzneubau nach Abriss, Ausbau, Umbau, Umwandlung und Erweiterung von Wohnraum für betreute Wohngruppen und Wohngemeinschaften. Betreute Wohngruppen müssen eine konzeptionelle Ausrichtung nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) haben.
Alle wichtigen Infos finden Sie hier: https://isb.rlp.de/foerderung/754-755.html
ISB-Darlehen zum Bau von Studierendenwohnheimen / Modernisierung von Studierendenwohnheimen
Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnraum in Studierendenwohnheimen.
Weiterhin ist die Modernisierung von Wohnraum für Studierende in bestehenden Studierendenwohnheimen förderfähig.
Eine Modernisierung liegt vor, wenn durch bauliche Maßnahmen
- barrierefreies Wohnen ermöglicht wird,
- die nachhaltige Einsparung von Energie oder Wasser erreicht wird,
- die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer und regenerativer Energien ermöglicht wird,
- der Gebrauchswert eines Wohnheimes nachhaltig erhöht wird und/oder
- die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden.
ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende
Gefördert werden bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, selbst wenn alle Fördervoraussetzungen vorliegen. Die für die Förderzusage zuständigen Stellen entscheiden auch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Darlehen werden über die bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg angesiedelte Förderstelle beantragt.