Sozialer Wohnungsbau
Die Frage nach bezahlbaren Wohnraum, insbesondere im Mietsektor, ist eine seit längerer Zeit bestehende Aufgabe derer sich viele Kommunen annehmen müssen.
Seit Jahren sind die Mieten stetig gestiegen - auch in der Stadt Konz. Durch die große Nähe zu Trier und Luxemburg hat sich auch in der Stadt Konz ein hoher Mietpreis entwickelt. Es mangelt insbesondere an Wohnungen für Bezieher unterer und mittlerer Einkommen.
Für die Sicherung und Herstellung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau gibt es verschiedene Ansätze die in Frage kommen würden. Daher hat der Rat der Stadt Konz im Jahre 2019 beschlossen, diesbezüglich einen Ausschuss für Fragestellungen des bezahlbaren Wohnraums/sozialen Wohnungsbaus - als gemeinsamen Unterausschuss der Ausschüsse für Bauen, Stadtentwicklung und Umweltschutz und des Ausschusses für Generationen, Sport und Soziales - einzurichten.
Der Stadtrat Konz hat am 03.12.2019 den Beschluss gefasst, dass gewisse Vorhaben von privaten Investoren, die Planerfordernis aufweisen, mit der Verpflichtung belegt werden können, dass mind. 15 % der Wohnungen und gleichzeitig auch der Wohnfläche nach den Maßgaben des „Sozialen Wohnungsbaus“ in Rheinland-Pfalz, realisiert werden.
Diese Maßgaben und Bedingungen ergeben sich aus den jährlich neu aufgelegten Förderprogrammen der Infrastrukturbank Rheinland-Pfalz. Diese finden Sie unter www.isb.rlp.de
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