Förderung 

Privater Dorferneuerungsmaßnahmen

Private Dorferneuerung

Förderung Privater Dorferneuerungsmassnahmen

Die Erhaltung, aber auch der Um- und Ausbau dieser wertvollen Bausubstanz und anderer, das Ortsbild bestimmender Gebäude, wird durch öffentliche Zuschüsse im Rahmen der Dorferneuerung unterstützt.

Für alle Ortsgemeinden und Stadtteile mit einem Dorferneuerungskonzept sind damit auch die Voraussetzungen für die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung privater Maßnahmen gegeben. Hierzu zählen unter anderem:

  • Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder
    öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen,
  • Schaffung von neuem Wohnraum in den Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken,
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit orts- und
    landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen,
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und
    Neueinrichtung wohnstättennaher Arbeitsplätze.

Ein Zuschuss zu den vorgenannten Maßnahmen beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten, wobei die maximale Zuschusshöhe 30.000,-- € nicht übersteigen darf.

Bei Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen Fremdenverkehrs, investiven Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen oder baulichen Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen kann eine Zuwendung auf bis zu 40.903,-- € angehoben werden.

Die Förderung ist einkommensunabhängig und hängt von den Investitionskosten ab. Eigenleistungen, Baumaterialien und Unternehmerleistungen werden bezuschusst. 

Wichtig ist, dass mit der Baumaßnahme erst begonnen werden darf, wenn nach Feststellung der Förderfähigkeit und erfolgter Beratung der Förderantragt bewilligt wurde.

Im Rahmen der privaten Dorferneuerungsförderung durch das Land werden pro Jahr ca. 20 Objekte in der Verbandsgemeinde Konz gefördert und dorfgerecht umgestaltet bzw. saniert. Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Beratungen durchgeführt, die aber nicht zu einer Inanspruchnahme von Fördermitteln führen. 

Die Antragstellung erfolgt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Dorferneuerungsstelle (Ansprechpartner Frau Hilsamer-Dietzen), in 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1, Tel.: 0651/7150. www.trier-saarburg.de

Erstellung eines Bebauungsplans für den historischen Ortskern von Wiltingen

Die Ortsgemeinde Wiltingen hat beschlossen, für die bisher unbeplanten Innenbereiche einen Bebauungsplan aufzustellen, um die bisherigen regionaltypischen Baustrukturen zu sichern  und für die Zukunft zu erhalten.

In einem ersten Schritt wurde erhoben, welche Gebäude Zuschüsse aus der Dorferneuerung des Landes Rheinland-Pfalz bekommen könnten. Der Plan liegt zum Download bereit.

In weiteren Arbeitsschritten werden planerische Vorgaben aufgestellt werden, die den Dorfbereich weiterhin prägen sollen. 

Damit kann der Ortskern für die Bewohner als auch den Tourismus weiterhin attraktiv bleiben.