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Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Saarterrasse Konzerbrück" im Konzer Stadtteil Könen

"Saarterrasse Konzerbrück" im Konzer Stadtteil Könen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Saarterrasse Konzerbrück" im Konzer Stadtteil Könen: Einleitung des Verfahrens nach § 3 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Der Rat der Stadt Konz hat am 24.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Saarterrasse Konzerbrück“ beschlossen. Anlass für diese Planung war das Vorhaben eines privaten Vorhabenträgers, auf den Grundstücken Gemarkung Könen, Flur 2, Flurstücke 81/7, 75/29, 75/30, 81/3 81/8 und 5/2 ein größeres Wohnbauvorhaben zu realisieren. Das Vorhaben erwies sich als zu umfangreich und komplex, um es ohne ein förmliches Bauplanungsverfahren realisieren zu können. Die durch das Bauvorhaben ausgelösten städtebaulichen Konflikte werden deshalb in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren nach § 12 Abs. 1 BauGB be- und abgearbeitet.

Der Geltungsbereich wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 13.06.2023 geringfügig geändert, da es eine Überschneidung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Konzerbrück II“ gab. In gleicher Sitzung wurde auch zur Sicherung der Planungsziele wurde zudem eine Veränderungssperre erlassen (Vorlagennummer 3H/6773/2023). Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger die für die Planung notwendigen Unterlagen, inklusive der Fachgutachten zum Thema Entwässerung, Hochwasser und Schallimmissionen, erarbeiten lassen. Der Rat der Stadt Konz hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Saarterrasse Konzerbrück“ beschlossen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 21. Oktober bis zum 22. November 2024.

in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Änderung der Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel dazu werden die Behörden (Träger öffentlicher Belange) im Verfahren nach § 4 (1) BauGB vom beauftragten Büro beteiligt. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Textfestsetzungen, die Begründung, die Artenschutzprüfung und der Umweltbericht, die Schalltechnische Untersuchung, der Entwässerungsgesuch sowie Gutachterliche Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §78 Abs. 5 WHG liegen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 62 zu jedermanns Einsicht aus. Parallel dazu sind die Unterlagen auch hier als Download eingestellt:

Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner/in sind Frau Greene (83-188) und Herr Queins (83-181). 

Anregungen zum Entwurf können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen können per E-Mail an beteilgung@konz.de gesendet werden.