Aktuelle Verfahren

Bauen & Wohnen

Teilgebiet „Schloss Temmels“ Bebauungsplan

„Schloss Temmels“ Bebauungsplan

Ortsgemeinde Temmels, Teilgebiet „Schloss Temmels“ Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB 

Umstellung des Verfahrens aus § 215 a BauGB - erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Ein Vorhabenträger ist an die Ortsgemeinde Temmels herangetreten, um innerhalb des Mauerberings der Schlossanlage vier weitere Wohngebäude entsprechend der früheren historischen Anlage zu errichten. Insgesamt sollen 51 Wohnungen geschaffen werden. Der Gemeinderat hat daher am 16.10.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wurde nach § 13b BauGB (Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren) durchgeführt. Das Verfahren nach § 13 b BauGB ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 nicht mehr zulässig. Die Unterlagen wurden daher überarbeitet, um eine rechtskonforme Planung zu ermöglichen. Es wurde ein Umweltbericht mit Grünordnungsplanung und Prüfung der Umweltverträglichkeit und eine Eingriff-/ Ausgleichsbilanzierung erstellt. Das Planverfahren wurde laut Beschluss des Gemeinderates vom 05.06.2024 auf das neue Verfahren nach § 215 a BauGB umgestellt. Damit können die ehemaligen § 13 b Verfahren bis Ende 2024 noch zum Abschluss gebracht werden. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. Die Erschließungssituation wird zusätzlich in einem städtebaulichen Vertrag zwischen Vorhabenträger und Gemeinde geregelt. Die aktuellen Planunterlagen werden in der Zeit vom

02. September 2024 bis 02. Oktober 2024

während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, in Zimmer 76 Verwaltungsgebäude II ausgelegt.  Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Herr Gerards ist möglich, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu werden die entsprechenden Unterlagen und diese Bekanntmachung auch auf dieser Seite veröffentlicht. 

Folgende Unterlagen liegen im Verfahren der Offenlegung vor, teilweise mit Umweltbezug (in Klammern): 


Im Rahmen der Offenlage wurde auf die Betroffenheit von überschwemmungsgefährdeten Bereiche hingewiesen, desweiteren auf erforderliche Abstimmung der Retentionsbereiche mit dem WSA und die schalltechnischen Auswirkungen. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.