Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
TAWERN, BEBAUUNGSPLAN "IN DEN 14 BRÜHLMORGEN" - 4. ÄNDERUNG
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans der OG Tawern, Teilgebiet „In den 14 Brühlmorgen“ (Projekt Wohnpark Bachstraße) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a BauGB – Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Die Ortsgemeinde Tawern hat 1971 den Bebauungsplan „In den 14 Brühlmorgen“ aufgestellt, 1983 erfolgte eine 1. Änderung, 1994 eine 2. Änderung für Teilbereiche des Plans, 2021 wurde eine 3. Änderung für ein Projekt im Bereich der Bachstraße mit 28 Wohneinheiten und einer Arztpraxis durchgeführt, die als Satzung beschlossen wurde.
Diese Planung soll nun geringfügig geändert werden, das Grundkonzept bleibt bestehen. Konkret werden die Baufenster modifiziert, so dass größere Balkone und Terrassenflächen zulässig werden. Durch die 4. Änderung ergeben sich keine maßgeblichen Änderung der planerischen Grundsätze. Die Festsetzungen bleiben unverändert.
Der Geltungsbereich umfasst weiterhin eine Fläche von ca. 5.200 qm und ist aus den beigefügten Unterlagen ersichtlich. Der Ortsgemeinderat hat über die Änderungen zur schon beschlossenen Planung am 21. Dezember 2021 beraten und beschlossen, die Planung zu ändern und eine Offenlegung und Durchführung der Behördenbeteiligung durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom
17. Januar 2022 bis 17. Februar 2022
in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung (§ 3 Abs. 2 BauGB) durchgeführt (Bekanntmachung siehe Anhang).
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren gem. § 13a BauGB. Das Plansicherstellungsgesetz, PlanSiG, vom 20. Mai 2020 findet Anwendung (Bundesgesetzblatt 2020, Teil I, Nr. 24, S. 1041, Bonn, den 28.05.2020).
Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Frau Reichert wird empfohlen, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu werden die entsprechenden Unterlagen und diese Bekanntmachung auch unter www.konz.eu/Beteiligung online eingestellt.
Folgende Unterlagen liegen im Verfahren vor, teilweise mit Umweltbezug:
Downloads
Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.