Bebauungsplan OG Wiltingen, Teilgebiet „In der Acht“
Umstellung des Verfahrens auf ein Regelverfahren, Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Ein privater Vorhabenträger ist an die Ortsgemeinde Wiltingen herangetreten, um eine Wohnbebauung von 6 Baugrundstücken angrenzend an die Ortlage zu ermöglichen, damit soll dem dringenden Wohnbaubedarf nachgekommen werden. Das Verfahren wurde in der Zeit vom 27.04.2022 bis Mitte 2023 bis zur Offenlegung im Verfahren nach § 13 b BauGB geführt und muss nun nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes auf ein Regelverfahren umgestellt werden. Die dafür erforderlichen fehlenden Inhalte des Bebauungsplanes wie Umweltbericht und Ausgleichsmaßnahmen wurden ergänzt, so dass das Verfahren nun weiter durchgeführt und zum Abschluss gebracht werden kann. Das bisherige Verfahren wird als frühzeitige Beteiligungsstufe nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB gewertet, daher wird die aktualisierte Planung nun erneut offengelegt und die Beteiligung nach § 3 (2) BauGB sowie die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB durchgeführt. Der Ortsgemeinderat Wiltingen hat in der Sitzung vom 25.04.2024 beschlossen, die Offenlegung durchzuführen. Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Ortslage westlich der Bahnhofstraße und betrifft die Flur 31, Flurstücke 69, 70, 73 und 85. Die externe Ausgleichsmaßnahme bezieht sich auf Flur 44 Flurstück 15. Die exakte Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst ca. 4.900 qm und ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Offenlegung findet statt in der Zeit vom
17. April 2024 bis zum 17. Mai 2024
während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, 1. OG, Zimmer 76 / Flur. Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Herr Gerards ist möglich, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu werden alle Unterlagen und diese Bekanntmachung auch auf dieser Seite per Download zur Verfügung gestellt eingestellt. Folgende Unterlagen liegen im Verfahren vor, teilweise mit Umweltbezug: Bebauungsplan, textliche Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht (Themen: UVP-Pflicht, Natura 2000, Auswirkung auf Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Schutzgut Mensch und Sach- und Kulturgüter, Arten- und Biotopschutz, insb. Vögel,) 5. Entwässerungskonzept, 6. Schalltechnische Untersuchung (Themen: Straßen- und Schienenverkehr), 7. archäologisch-geophysikalische Prospektion.
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In der bisherigen Beteiligungsstufe Ende 2022 und 2023 wurden darüber hinaus Stellungnahmen der Behörden und Privater mit Umweltbezug abgegeben, die ebenfalls mit offengelegt werden, diese bezogen sich teilweise auf Umweltbelange, z.B. wurden Aussagen zum FFH-Gebiet gewünscht und eine stärkere Eingrünung des Baugebietes. Die Deutsche Bahn weist auf Immissionen durch die Bahnlinie hin, ein Privater weist auf die Betroffenheit durch Lärm durch vermehrten Verkehr durch die Maßnahme hin.
Es wird nach § 4a (6) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde dem Vorhabenträger übertragen