OG Wasserliesch, Teilgebiet „Zwischen den Dörfern“
3. Änderung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wasserliesch, Teilgebiet „Zwischen den Dörfern“,
gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Die Ortsgemeinde Wasserliesch hat in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 31.01.2023 beschlossen, eine 3. Änderung des Bebauungsplans „Zwischen den Dörfern“ durchzuführen. Diese bezieht sich räumlich nur auf den nordwestlichen 2. Bauabschnitt, für den bereits realisierten 1. Bauabschnitt (Bereich Seegarten) sind keine Änderungen vorgesehen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Ursprungsplan „Zwischen den Dörfern“ wurde 2002 beschlossen, die erste Änderung (Komplettüberplanung) erfolgte 2004. In einer 2. Änderung wurde ein Pavillon für einen Geldautomaten planungsrechtlich vorbereitet. Daher steht nun die 3. Änderung des Bebauungsplanes an. Die Zielsetzung der 3. Änderung ist, der hohen Nachfrage nach Wohnbauland nachzukommen, die Erschließung wirtschaftlicher zu gestalten (Reduzierung der Erschließungsanteile und der Versiegelung) sowie die Anpassung der Planung an aktuelle städtebauliche Erfordernisse.
Der Bauausschuss Wasserliesch hat am 14.11.2023 beschlossen, das derzeitige Konzept in die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung zu geben. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Er bezieht sich nur auf den 2. Bauabschnitt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom
21. November 2023 bis zum 05. Dezember 2023
In verkürzter Form. Planunterlagen (Planzeichnung, Begründung, textliche Festsetzungen) liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 76 aus. Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu schriftlich oder zur Niederschrift zu äußern. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Um eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181, Ansprechpartner Herr Queins oder Frau Greene 83-188, wird gebeten. Terminvereinbarungen für Zeiträume, die von den allgemeinen Dienstzeiten abweichen, sind möglich.
Die Unterlagen werden zusätzlich auf dieser Seite veröffentlicht:
Rückläufe sind unter beteiligung@konz.de möglich.