Oberemmel - Offenlage Bebauungsplan „Kreiderberg"
Änderung Bebauungsplan „Kreiderberg“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Stadt Konz hat in seiner Sitzung am 16.01.2024 die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Kreiderberg“ sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) beschlossen.
Der Siedlungskörper von Oberemmel soll im Bereich Kreiderberg eine Abrundung erfahren. Städtebaulich ist der Bereich durch einzelne Wohngebäude, Garagen und Baulücken geprägt. Das Plangebiet umfasste gemäß dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans neben dem in der obigen Abbildung dargestellten angepassten Geltungsbereich ebenfalls die Grundstücke der Straße Am Rosenberg mit geraden Hausnummern 2 bis einschließlich 36 und Im Steinborn 1, 3 und 5 sowie Am Kreiderberg 7 und 13. Eine fachliche Überprüfung der Abgrenzung des Geltungsbereichs hat ergeben, dass der bereits bebaute Bereich südlich der nicht erstmalig hergestellten Straße „Am Kreiderberg“ nicht regelungsbedürftig ist.
Die Grundstücke oberhalb Am Kreiderberg 34 wurden ebenfalls aus dem Geltungsbereich genommen, da die fachliche Prüfung der Belange des Hochwasser- und Starkregenschutzes ergeben hat, dass diese Bereiche besonders durch Starkregenereignisse gefährdet sind. Damit soll gewährleistet werden, dass es zu keiner weiteren Verschärfung der Situation durch neue Bebauung und Versiegelung kommt. Zur städtebaulichen Ordnung, Entwicklung und Abrundung sowie zur Sicherung der erstmaligen Herstellung der Erschließung wird der verkleinerte Teilbereich Kreiderberg, wie in der Abbildung dargestellt, durch einen Bebauungsplan überplant. Die Möglichkeit der langfristigen und städtebaulich geordneten Nachverdichtung wird für die abgegrenzten Grundstücke gewährleistet.
Der Rat der Stadt Konz hat, nach Vorberatung durch den Ortsbeirat Oberemmel (09.11.2023) und den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Konz (21.11.2023), in seiner Sitzung am 16.01.2024 die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Kreiderberg“ sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) beschlossen Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB erfolgt in der Zeit vom
30. Januar 2024 bis zum 01. März 2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II. Es liegen folgende Unterlagen vor:
Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz in Zimmer 62 zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, Fr, 8.30 bis 12.30 Uhr. Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten bei Herrn Queins / Frau Greene telefonisch unter +49 6501 83-181 / 188 vereinbaren. Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können