Konz-Könen - Teilgebiet „Könener Straße 70 A“
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Konz, Stadtteil Könen, Teilgebiet „Könener Straße 70 A“ gem. § 12 BauGB – Umstellung des Verfahrens auf ein Regelverfahren
Die Stadt Konz hatte dieses Verfahren bisher nach § 13 b BauGB durchgeführt. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 ist der § 13b BauGB nicht mehr anwendbar. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Stadt Konz, Stadtteil Könen Teilgebiet „Könener Straße 70 A“ nach § 13b BauGB, welche bis zum Stand des Satzungsbeschlusses nach § 10 (1) BauGB vorangetrieben wurde, muss aus diesem Grund in ein sogenanntes Regelverfahren überführt werden, um sicher Rechtswirksamkeit zu erlangen. Hierzu ist Folgendes erforderlich: Nachholung der Umweltprüfung, Erstellen des Umweltberichts, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB. Von einer frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und einer entsprechenden frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird abgesehen, da das bisherige Verfahren einen entsprechenden Informationscharakter aufwies und die erneute öffentliche Auslegung eine heilende Wirkung auf vorangegangene Verfahrensschritte entfaltet. Das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung wird ebenfalls den Planunterlagen beigefügt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (2) und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB können nun erneut durchgeführt werden. Der Stadtrat der Stadt Konz hat dies am 12. Dezember beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Bereich der Kreuzung Könener Straße/Valentinstraße zwischen dem Grundstück Könener Straße 70 und der Saar. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Zielsetzung des Bebauungsplans ist die Baurechtschaffung für die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit Zufahrtsbereich, Doppelgarage sowie Gartenflächen. Die öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom
29.01.2024 bis 29.02.2024
in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel zur Offenlage werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Luft- und Klima sowie eine artenschutzrechtliche Vorprüfung vor, in denen die Betroffenheit von Vogel- und Tierarten geprüft wurde. Im Verfahren wurden Stellungnahmen zu folgenden Thema vorgebracht: Hochwasser. Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung inkl. Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Verfahren „Könener Straße 70 A“ liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, 1. OG, Zimmer 76 / Flur zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Herr Queins 06501-83-181 oder Vertreter/-in, möglich. Parallel dazu sind alle Unterlagen auch auf dieser Seite zum Download bereitgestellt:
Stellungnahmen können während der Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.