„Historischer Ortskern" - Ortsgemeinde Wiltingen
Aufstellung des Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Wiltingen Nr. 12 Teilgebiet „Historischer Ortskern“ gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch und Einleitung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3(1) BauGB
Die Ortsgemeinde Wiltingen möchte alle bisher unbeplanten Bereiche nach § 34 BauGB mit einem einfachen Bebauungsplan überplanen, um gestalterische Mindestfestsetzungen treffen zu können und gleichzeitig ausreichend Spielraum für die bauliche Entwicklung zu schaffen. In einer Erhebung wurde die gesamte historische Bausubstanz erfasst, in einer Arbeitsgruppe und den Gremien wurden Festsetzungen beraten. Der Ortsgemeinderat hat am 07.07.2022 den Vorentwurf gebilligt und die Einleitung des Verfahrens nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst ca 22 ha und damit einen großen Teil der bestehenden Ortslage von Wiltingen. Er ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Gemeinde macht hiermit den Aufstellungsbeschluss förmlich bekannt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 10.Okober bis 28. Oktober 2022. Die Unterlagen bestehen aus Planurkunde, Begründung, Textfestsetzungen und Anlagen und liegen bei der VG Konz im Eingangsbereich des Rathauses zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9.00 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, Fr, 8h30 bis 12h30. Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten bei Herrn Queins telefonisch unter 83-181 vereinbaren. Die Unterlagen liegen auch unter www.konz.eu/beteiligung offen. Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.