FNP Tawern - Änderung für den Bereich "Metzenberg"
Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Konz für den Bereich Metzenberg in Tawern - Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Verbandsgemeinderat Konz hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 beschlossen den Flächennutzungsplan für die OG Tawern im Bereich „Metzenberg“ anzupassen. In der Sitzung am 27.04.2023 wurde ebenfalls die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Die Verbandsgemeinde Konz hat anhand eines Kriterienkatalogs Flächen gefiltert, innerhalb derer Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entwickelt werden können und sollen. Das Konzept hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 02. Februar 2023 beraten.
Bericht und Pläne sind auf dieser Internetseite oder Zimmer 76, Am Markt 11, 54329 Konz einzusehen. Auf der Grundlage dieses Konzeptes möchten die Verbandsgemeindewerke Konz zusammen mit der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde Tawern in die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung zur Entwicklung einer PV-FFA eintreten, und zwar in dem Teilgebiet, das sich südwestlich der Ortsgemeinde im Konzept ergeben hat. Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde und Verbandsgemeindewerke folgen mit der Planung den energiepolitischen Zielen von Bund und Land, die insbesondere mit den Änderungen zum BauGB 2023 und der 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) IV weiter bekräftigt worden sind. Da Freiflächenphotovoltaik-Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nicht zulässig sind, ist zur bauplanungsrechtlichen Sicherung ein Bebauungsplan aufzustellen.
Um den allgemeinen energiepolitischen Zielen und hier konkret der Entwicklung regenerativer Energiequellen zu folgen, möchte die Ortsgemeinde Tawern auf der vorliegenden Fläche ihren Beitrag zu diesen Zielen leisten. Zur Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes, zur Wahrung des Entwicklungsgebotes des § 8 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Konz erforderlich. Der Verbandsgemeinderat hat am 27.04.2023 beschlossen die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) und § 4 (2) Behördenbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt in der Zeit vom
06. Oktober 2023 bis zum 06. November 2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II.
Es liegen folgende Unterlagen vor:
Die Unterlagen liegen bei der VGV Konz in Zimmer 76 zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, Fr, 8.30 bis 12.30 Uhr. Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten bei Herrn Queins / Frau Greene telefonisch unter +49 6501 83-181 / 188 vereinbaren. Die Unterlagen liegen auch unter www.konz.eu/beteiligung online offen.
Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Es wird nach § 4a (6) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.