Bebauungsplan, Wiltingen, "In der Acht"
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) in Verbindung mit § 13b BauGB – öffentliche Auslegung
Ein Vorhabenträger ist an die Ortsgemeinde Wiltingen herangetreten, um eine Wohnbebauung von 6 Baugrundstücken angrenzend an die Ortlage zu ermöglichen, damit soll dem dringenden Wohnbaubedarf nachgekommen werden. Der Gemeinderat hat der Aufstellung des Bebauungsplans am 27.04.2022 zugestimmt. Die Planung wurde ausgearbeitet und im Ortsgemeinderat am 23.11.2022 gebilligt. Zwischenzeitlich fand eine erste fakultative frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt.
Der Ortsgemeinderat hat sich am 06.03.2023 mit den vorgebrachten Anregungen befasst und darüber befunden. Die Planung bleibt weitestgehend unverändert. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Dabei kann auf die Erstellung eines Umweltberichts und einer zusammenfassenden Erklärung verzichtet werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches umfasst ca. 4.900 qm. Sie ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Offenlegung findet statt in der Zeit vom
27. März 2023 bis zum 28. April 2023
während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, 1. OG, Zimmer 76 / Flur.
Die Bürger haben Gelegenheit, sich über die beabsichtigte Planung zu informieren und sich dazu zu äußern. Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Eine telefonische Terminvereinbarung unter Tel. 06501/83-181 oder 180, Ansprechpartner Herr Queins oder vertretungsweise Frau Reichert ist möglich, auch für Zeiten außerhalb der allgemeinen Dienstzeiten. Parallel dazu werden alle Unterlagen und diese Bekanntmachung auch unter www.konz.eu/Beteiligung eingestellt. Folgende Unterlagen liegen im Verfahren vor, teilweise mit Umweltbezug: 1. Bebauungsplanentwurf, 2. Textliche Festsetzungen, 3. Begründung, 4. Umweltbelange – allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Themen: UVP-Pflicht, Natura 2000, Auswirkung auf Boden und Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Schutzgut Mensch und Sach- und Kulturgüter. 5. Entwässerungskonzept, 6. Schalltechnische Untersuchung (Themen: Straßen- und Schienenverkehr), 7. archäologisch-geophysikalische Prospektion. In der ersten Beteiligungsstufe Ende 2022 wurden darüber hinaus Stellungnahmen der Behörden abgegeben, die ebenfalls mit offengelegt werden, diese bezogen sich teilweise auf Umweltbelange, z.B. wurden Aussagen zum FFH-Gebiet gewünscht und eine stärkere Eingrünung des Baugebietes. Es wird nach § 4a (6) BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB wurde dem Vorhabenträger übertragen
Die Unterlagen stehen auch hier online zur Verfügung:
Stellungnahmen können während der o.g. Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.