Stadt Konz, „Wohnmobilstellplatz beim Campingplatz“
Bebauungsplan der Stadt Konz, Teilbereich „Wohnmobilstellplatz beim Campingplatz“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2021 die Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan “Wohnmobilstellplatz beim Campingplatz“ beschlossen.
In der Stadt Konz besteht eine erhebliche Nachfrage an Wohnmobilstellplätzen. Das führt dazu, dass das bisherige Stellplatzangebot insbesondere in der Hochsaison ausgeschöpft ist. Es besteht ein städtebaulicher Regelungsbedarf, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Platzangebotes zu schaffen. Hierzu ist die städtische Grünfläche zwischen Campingplatz und Wassersporthafen gut geeignet. Die Fläche ist gut erschlossen und in die Infrastruktur der Freizeit- und Tourismusangebote von Konz eingebunden.
Der Stadtrat hat den Beschluss für die Konzeption des Wohnmobilstellplatzes sowie daraus resultierend die Bebauungsplanunterlagen für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach §3 Abs. 2 für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom
26.02.2024 bis 28.03.2024
in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz statt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz beim Campingplatz“ liegt im Büro Zimmer 81 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude I, zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Herr Gerards 83-180 oder im Vertretungsfall Herr Queins 83-181, möglich.
Die Unterlagen sind auf dieser Seite auch online einsehbar:
Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.