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Bauen & Wohnen

Bebauungsplan der Stadt Konz, Teilbereich "Nahversorgungsstandort Bereich Schillerstraße/ An der Lichtsmühle"


Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB für das Teilgebiet „Nahversorgungsstandort Bereich Schillerstraße/ An der Lichtsmühle“

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 16.07.2024 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf „Nahversorgungsstandort Bereich Schillerstraße/ An der Lichtsmühle“ geschlossen. Der Nahversorgungsstandort im Bereich der Schillerstraße und der Straße An der Lichtsmühle wurde durch den aktuellen Betreiber zum Ende des Jahres 2020 aufgegeben. Der Nahversorgungsstandort ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Konz definiert und verankert. Dieser soll auch zukünftig erhalten werden und soll daher planungsrechtlich über einen Bebauungsplan gesichert werden. Der Stadtrat hat deshalb in seiner Sitzung am 30.06.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Nahversorgungstandort Bereich Schillerstraße/ An der Lichtsmühle“ gefasst und eine entsprechende Veränderungssperre erlassen. 

Das Verfahren wird nach § 13 BauGB als vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgte am 14.07.2020 im Amtsblatt, dem Trierischen Volksfreund.  Ein nachfolgender Markt wird derzeit neu in Aussicht genommen. Die Stadt Konz will rechtzeitig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wiederansiedlung eines Nahversorgungsmarktes schaffen. Diese soll nach dem Willen der Stadt in einem Neubau erfolgen. Die Gründe hierfür sind zum einen in der schlechten Bausubstanz des leerstehenden ehemaligen Marktes aber auch in dessen peripherer Positionierung auf dem Grundstück an der städtebaulich prominenten Ecke Schillerstraße / Michael-Scherer-Straße / An der Lichtsmühle zu sehen. Die Stadt möchte mit dem Neubau eine deutliche städtebauliche Akzentuierung dieses Bereiches in der Innenstadt erzielen, in dem der neue Baukörper an die Straßenzüge näher heranrücken wird und eine bindende Zweigeschossigkeit entlang der Michael-Scherer-Straße vorgeschrieben wird. 

 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan findet in der Zeit vom

29.07. bis 30.08.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Verwaltungsgebäude II. Es liegen folgende Unterlagen vor: 

Die Unterlagen liegen auch bei der VGV Konz in Zimmer 62 zur Einsicht im Rahmen der allgemeinen Dienstzeiten offen. Diese sind Mo. bis Do. 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr, Fr, 8.30 bis 12.30 Uhr. Sie können auch Termine außerhalb dieser Zeiten bei Herrn Queins / Frau Greene telefonisch unter +49 6501 83-181 / 188 vereinbaren. Bürger haben die Möglichkeit, Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. 

Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.