Beteiligung der Öffentlichkeit
Bebauungsplan der Stadt Konz, Teilbereich „Campingplatzgebiet Konz“– Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadt Konz hat in der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2023 die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) beschlossen.
Für den Campingplatz besteht kein Bebauungsplan. Zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Nutzungen soll dieser nun aufgestellt werden. Es handelt sich allein um die Bestandssicherung der gegenwärtigen Nutzung. Eine Erweiterung des Campingplatzes oder die Errichtung neuer Gebäude ist nicht vorgesehen. Das Planrecht soll durch Festsetzung eines der Erholung dienenden Sondergebietes gem. § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Campingplatzgebiet“ geschaffen werden. Die bestehenden Gebäude genießen Bestandsschutz. Da der gesamte Campingplatz im gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Mosel liegt, wird auf die Festsetzung von Baugrenzen für diese Bestandsgebäude verzichtet, um keinen Konflikt mit den Bestimmungen des § 78 WHG auszulösen. Es handelt sich somit um eine Freiflächenplanung. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB erfolgt in der Zeit vom
13.02.2024 bis 13.03.2024
in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung Konz. Es liegen folgende Unterlagen vor:
Aus dem Verfahren liegen unter anderem Stellungnahmen mit Umweltbezug zu folgenden Themengebieten vor: 1.) Immissionen durch Eisenbahnbetrieb (DB Services Immobilien GmbH), 2.) Boden und Baugrund (Landesamt für Geologie und Bergbau), 3.) Hochwasservorsorge (SGD Nord).
Die Anregungen aus dem bisherigen Verfahren werden ebenfalls offengelegt. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die Unterlagen „Campingplatzgebiet Konz“ liegen im Büro Zimmer 81 der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude I, zu jedermanns Einsicht aus. Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Herr Gerards 83-180 oder im Vertretungsfall Herr Queins 83-181, möglich.
Es wird nach § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.