OG Pellingen, Teilgebiet" Wohnpark Trierer Straße“
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Pellingen Nr. 10, Teilgebiet „Wohnpark Trierer Straße“ gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch und § 12 BauGB, Einleitung des Verfahrens nach § 3 (1) BauGB - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Bekanntmachung der parallelen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Konz ebenfalls mit Beteiligung
Ein privater Vorhabenträger ist an die Gemeinde mit dem Wunsch herangetreten, in dem Bereich zwischen der Ortslage und dem Neubaugebiet „Südlich Lafeld“ Wohngebäude entlang der Ortsdurchfahrtsstraße östlich der Triererstraße zu errichten. Die Planung umfasst 5 Wohngebäude mit ca. 45 Wohneinheiten und ein Gebäude für ein Gesundheitscenter. Mit dem Projekt soll die hohe Nachfrage nach Miet- und Eigentumswohnungen gedeckt werden. Der Ortsgemeinderat Pellingen hat am 11. Januar 2024 die Planung gebilligt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB einzuleiten. Der betroffene Bereich ist nicht aus dem gültigen Flächennutzungsplan der VG Konz entwickelt, so dass eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchgeführt werden muss. Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich und umfasst eine Fläche von ca. 7.800 qm (Flur 20, Flurstücke 4/3, 4/4, 18/8, 3/33 sowie 18/19 tlw.). Der Gemeinderat hat am 02.05.2023 den Verbandsgemeinderat aufgefordert, das parallele Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Verbandsgemeinderat hat daraufhin die Planung ebenfalls am 31.01.2024 gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB einzuleiten. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für beide Verfahren erfolgt in der Zeit
vom 18. März bis zum 18. April 2024
in Form einer Auslage bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Dabei hat die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern und Anregungen vorzubringen. Parallel dazu werden die Behörden (Träger öffentlicher Belange) im Verfahren nach § 4 (1) BauGB vom beauftragten Büro beteiligt. Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Textfestsetzungen, die Begründung, die Artenschutzprüfung und der Umweltbericht liegen während der allgemeinen Dienststunden im Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Konz, Am Markt 11, 54329 Konz, Verwaltungsgebäude II, Zimmer 76 zu jedermanns Einsicht aus. Sie beziehen sich auf beide Verfahren. Parallel dazu sind die Unterlagen auch hier als Download eingestellt:
Die allgemeinen Dienststunden sind: Montag bis Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie Freitag von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung, Ansprechpartner Herr Queins 83-181 oder Herr Gerards 83-182 möglich.
Anregungen zum Entwurf können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.